Unsere Leistungen

Schadengutachten. Bildquelle: GTÜ

Schadengutachten

Gutachten über Fahrzeugschäden dienen der Beweissicherung, helfen bei der Schadenregulierung und klären Sachverhalte auf. Meistens handelt es sich um Haftpflicht- oder Kaskogutachten.
Mückl & Schwan GbR ermitteln für Sie nach einem Schaden an einem Fahrzeug die erforderlichen Reparaturkosten sowie – wenn erforderlich – den Wiederbeschaffungswert, den Restwert und eine eventuelle Wertminderung.

Kraftfahrt – Haftpflicht – Schadengutachten

Sind Sie an einem Unfall nicht schuld (Haftpflichtschaden), können Sie Ihren Kfz-Sachverständigen selbst wählen. Sie liegen auf der sicheren Seite, wenn Sie das Ingenieurbüro Mückl & Schwan GbR wählen:
Dipl.-Ing. Peter Mückl und Dipl.-Ing. (FH) Andreas Schwan sind langjährige Mitglieder im BVS-KSV e.V. (Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger).
Wenn allerdings der Schaden gering ist (sog. Bagatellschaden) und bereits für Laien erkennbar ist, dass sich die Reparaturkosten im Bereich von unter 1.000,- Euro bewegen, kann auf Kosten der Versicherung kein Sachverständiger eingeschaltet werden. In solchen Fällen verlangen viele Versicherer die Vorlage eines Kostenvoranschlages. Auch derartige Kostenvoranschläge können Sie bei Mückl & Schwan GbR in Auftrag geben. Naturgemäß ist ein Kostenvoranschlag weniger umfangreich und beinhaltet keine Angaben zum Fahrzeugzustand, zur Wertminderung, zur Reparaturdauer usw.

Kraftfahrt – Kasko – Schadengutachten

Bei einem selbst verschuldeten Unfall mit einem kaskoversicherten Fahrzeug müssen Sie vor der Beauftragung eines Sachverständigen mit Ihrem Versicherer Verbindung aufnehmen, um die Freigabe zur Beauftragung eines Sachverständigen Ihres Vertrauens aus dem Büro Mückl & Schwan GbR zu erreichen.

Oldtimer-Bewertungen / Fahrzeugbewertungen. Bildquelle: GTÜ

Oldtimer-Bewertungen / Fahrzeugbewertungen

Das Ingenieurbüro Mückl & Schwan ermittelt als Vertragspartner der Classic Data neutral und kompetent den von allen führenden Oldtimer-Assekuranzen anerkannten ClassicData-Marktwert.
Neuere Fahrzeuge werden nach AUDATEX/Eurotax-Schwacke bewertet.

Fahrzeug-Hauptuntersuchung nach §29 StVZO. Bildquelle: GTÜ

Fahrzeug-Hauptuntersuchung nach §29 StVZO

Nach §29 der StVZO (Straßenverkehrszulassungsordnung) muss bei Fahrzeugen (PKW, LKW, Krad …) und Anhängern mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5t alle 2 Jahre eine Hauptuntersuchung durchgeführt werden (für andere Fahrzeugarten gelten andere Fristen). Diese Haupt- untersuchung wird umgangssprachlich häufig als „TÜV-Abnahme“ bezeichnet, nachdem jahrzehntelang der TÜV das alleinige Recht zu diesen Abnahmen hatte. Seit geraumer Zeit können Sie diese Fahrzeugabnahmen auch bei anderen Prüforganisationen durchführen lassen. Unsere Prüfingenieure können als Vertragspartner der GTÜ (Gesellschaft für Technische Überwachung mbH) diese Abnahmen an allen Fahrzeugarten an unserer Prüfstelle in Köln-Bayenthal oder bei unseren Vertragswerkstätten durchführen.

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Untersuchung des Motormanagement-/Abgasreinigungssystems UMA

Wir bieten an unserer Prüfstelle im Kölner Süden und mobil in Werkstätten für alle Fahrzeugarten und Motorarten die gesetzlich vorgeschriebene Untersuchung der Abgase an.

Anbauabnahmen nach §19(3) StVZO. Bildquelle: GTÜ

Anbauabnahmen nach §19(3) StVZO

Sind an Ihrem Fahrzeug technische Änderungen vorgenommen worden?
Bei nachträglichen Änderungen an Kraftfahrzeugen und Anhängern muss grundsätzlich der Nachweis erbracht werden, dass das Fahrzeug danach noch den Vorschriften der Straßenverkehrszulassungordnung (StVZO) entspricht.
Dieser Nachweis gilt als erbracht, wenn für das verwendete Fahrzeug und für den verwendeten Umbausatz:

  • eine allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
  • eine allgemeine Bauartgenehmigung (ABG)
  • eine Genehmigung nach EG-Richtlinien oder ECE-Regelungen
  • oder ein gültiges Teilegutachten vorliegt.

Unter diesen Voraussetzungen ist dann nur der ordnungsgemäße Anbau bestätigen zu lassen. Diese Anbauabnahme nach §19(3) StVZO können Sie ebenfalls bei Mückl & Schwan GbR durchführen lassen.

Prüfung Campinggas-Anlage

Gasanlagenprüfung für den Fahrzeugantrieb und Campinggasprüfung

Unsere Prüfingenieure führen bei gasbetriebenen Fahrzeugen die wiederkehrende Gasanlagenprüfung (GWP) durch. Viele unserer Prüfingenieure können zudem Prüfungen von Flüssiggasanlagen in bewohnbaren Freizeitfahrzeugen nach DIN EN 1949 und DVGW G 607 durchführen.

Da wir im Regelfall keine Termine vergeben, können Sie jederzeit während unserer Öffnungszeiten bei uns vorbeischauen oder uns anrufen.

Falls Sie noch weitere Fragen haben, können Sie uns auch eine Anfrage per E-Mail schicken, wir werden diese dann so rasch wie möglich beantworten.